Bitte beachten Sie, dass die Lage aktuell sehr dynamisch ist. Die folgenden Informationen geben Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). Sie entsprechen jeweils den Erkenntnissen der Initiative zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, können sich jedoch stets im Nachgang ändern. Bei Vorliegen neuer gesicherter Erkenntnisse werden die FAQ angepasst.
Der Landkreis Märkisch-Oderland hat ein Formular zur Erstanmeldung online gestellt.
Bitte beachten Sie!
Auf Grundlage der sog. Richtlinie über den vorübergehenden Schutz (2001/55/EG) soll in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche, unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen gelten. Damit müssen Vertriebene aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen. Ein Asylantrag wäre nicht mehr erforderlich. Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.
- Informationen des Auswärtigen Amtes zur aktuellen Situation in der Ukraine
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR?openAccordionId=item-2513234-4-panel
- Fragen und Antworten des Bundesministeriums des Innern (dt)
- Fragen und Antwortendes Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (ukr/ru)
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/faq-ukraine.html