Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland (hier Bad Freienwalde)

Stand 04.03.2022

 

Bitte beachten Sie, dass die Lage aktuell sehr dynamisch ist. Die folgenden Informationen geben Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). Sie entsprechen jeweils den Erkenntnissen der Initiative zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, können sich jedoch stets im Nachgang ändern. Bei Vorliegen neuer gesicherter Erkenntnisse werden die FAQ angepasst.

Ich benötige Rat und Beistand in Notsituationen sowie Auskünfte verschiedener Art von der Vertretung der Ukraine in Deutschland? Wohin kann ich mich wenden?

Botschaft der Ukraine /Konsularabteilung

Botschafter S.E. Dr. Andrii Melnyk

Albrechtstraße 26

10117 Berlin

+49 30/288 871 28

emb_de@mfa.gov.ua

http://germany.mfa.gov.ua/de

Postadresse

Albrechtstraße 26

 

10117 Berlin

Müssen sich Ukrainer*innen bei einer Behörde melden?

Wenn Ukrainerinnen und Ukrainer bei Verwandten oder Freunden wohnen können und aktuell noch keine finanzielle Unterstützung benötigen, müssen sie sich erst einmal nicht bei den Behörden melden.

Wo kann ich mich in Deutschland anmelden und wo erhalte ich Unterkunft und Verpflegung?

Die Europäische Union hat beschlossen, für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine das Aufnahmeverfahren nach der EU- Richtlinie über den vorrübergehenden Schutz zu eröffnen. In Deutschland wird damit ein unbürokratisches Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine möglich.

Wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle, wenn

-        Sie kein gültiges Visum oder keinen biometrischen Pass haben, mit dem Sie einen legalen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können,

 

-        oder Sie keine finanziellen Mittel für eine eigene Versorgung haben.

 

Verfügen Sie über ein gültiges Visum oder einen biometrischen Pass und können Sie für Ihre Versorgung zunächst selbst aufkommen, werden von den nächstgelegenen Ausländerbehörden oder Polizeidienststellen in der Regel nur Ihre Daten aufgenommen. Sie können Ihre Unterkunft dann frei wählen.

 

Landkreis Märkisch-Oderland (Ausländerbehörde)

Ausländerbehörde

Puschkinplatz 12, 15306 Seelow

+49 3346/8500

auslaenderbehoerde@landkreismol.de

Besucheradresse

Waldsiedlung-Eichendamm 14

15306 Vierlinden OT Diedersdorf

+49 3346 850-7270

abh@landkreismol.de

 

 

Polizeidienststelle

Bad Freienwalde, Polizeirevier

Adolf-Bräutigam-Straße 4

16259 Bad Freienwalde

+49 3344/4110

 

 

Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)

Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt

+49 3364/4270

 

E-Mail: PoststelleZABH@zabh.brandenburg.de

Können bzw. müssen flüchtende Menschen aus der Ukraine bei der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) Asyl beantragen?

Ukrainische Staatsangehörige können sich legal bis zu 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten. Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen.

 

 

Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen, ein Asylantrag ist nicht erforderlich. Die Aufnahme von ukrainischen Staatsangehörigen kann auf der Grundlage der sog. Richtlinie über den vorübergehenden Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen erfolgen. Unabhängig davon, besteht das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen grundsätzlich fort.

Wie wirkt sich die Stellung eines Asylantrages auf meinen weiteren Aufenthalt aus?

Mit der Asylantragstellung erlischt Ihr Visum. Wenn Sie im Besitz eines biometrischen Passes sind, erlischt mit der Asylantragstellung Ihr visumfreier Aufenthalt. Sie sind dann i.d.R. verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum in einer staatlichen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen und können Ihren Aufenthaltsort nicht mehr frei bestimmen. 

Ich reise mit unbegleiteten Kindern, Minderjährigen oder Jugendlichen ein. Wohin muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich in Deutschland an das nächstgelegene Jugendamt. Das Jugendamt wird sich um alle weiteren Schritte kümmern. Unbegleitete Kinder, Minderjährige und Jugendliche – sie sind absolut schutzbedürftig und dürfen nicht von irgendjemandem mit nach Hause genommen werden.

Jugendamt Märkisch-Oderland

 

Landkreis Märkisch-Oderland

Jugendamt

Klosterstraße 14

15344 Strausberg

+49 3346 850-6401

 

jugendamt@landkreismol.de

Gelten Corona-bedingte Einreisebeschränkungen? Welche Nachweise sind erforderlich?

Die Vorgaben der Coronavirus-Einreiseverordnung sind grundsätzlich zu beachten. Die Ukraine ist ab dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr.