Stand 04.03.2022
Bitte beachten Sie, dass die Lage aktuell sehr dynamisch ist. Die folgenden Informationen geben Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). Sie entsprechen jeweils den Erkenntnissen der Initiative zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, können sich jedoch stets im Nachgang ändern. Bei Vorliegen neuer gesicherter Erkenntnisse werden die FAQ angepasst.
Botschaft der Ukraine /Konsularabteilung
Botschafter S.E. Dr. Andrii Melnyk
Albrechtstraße 26
10117 Berlin
emb_de@mfa.gov.ua
Postadresse
Albrechtstraße 26
10117 Berlin
Wenn Ukrainerinnen und Ukrainer bei Verwandten oder Freunden wohnen können und aktuell noch keine finanzielle Unterstützung benötigen, müssen sie sich erst einmal nicht bei den Behörden melden.
Die Europäische Union hat beschlossen, für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine das Aufnahmeverfahren nach der EU- Richtlinie über den vorrübergehenden Schutz zu eröffnen. In Deutschland wird damit ein unbürokratisches Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine möglich.
Wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle, wenn
- Sie kein gültiges Visum oder keinen biometrischen Pass haben, mit dem Sie einen legalen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können,
- oder Sie keine finanziellen Mittel für eine eigene Versorgung haben.
Verfügen Sie über ein gültiges Visum oder einen biometrischen Pass und können Sie für Ihre Versorgung zunächst selbst aufkommen, werden von den nächstgelegenen Ausländerbehörden oder Polizeidienststellen in der Regel nur Ihre Daten aufgenommen. Sie können Ihre Unterkunft dann frei wählen.
Landkreis Märkisch-Oderland (Ausländerbehörde)
Ausländerbehörde
Puschkinplatz 12, 15306 Seelow
+49 3346/8500
auslaenderbehoerde@landkreismol.de
Besucheradresse
Waldsiedlung-Eichendamm 14
15306 Vierlinden OT Diedersdorf
+49 3346 850-7270
abh@landkreismol.de
Polizeidienststelle
Bad Freienwalde, Polizeirevier
Adolf-Bräutigam-Straße 4
16259 Bad Freienwalde
+49 3344/4110
Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt
+49 3364/4270
E-Mail: PoststelleZABH@zabh.brandenburg.de
Ukrainische Staatsangehörige können sich legal bis zu 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten. Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen.
Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen, ein Asylantrag ist nicht erforderlich. Die Aufnahme von ukrainischen Staatsangehörigen kann auf der Grundlage der sog. Richtlinie über den vorübergehenden Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen erfolgen. Unabhängig davon, besteht das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen grundsätzlich fort.
Mit der Asylantragstellung erlischt Ihr Visum. Wenn Sie im Besitz eines biometrischen Passes sind, erlischt mit der Asylantragstellung Ihr visumfreier Aufenthalt. Sie sind dann i.d.R. verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum in einer staatlichen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen und können Ihren Aufenthaltsort nicht mehr frei bestimmen.
Bitte wenden Sie sich in Deutschland an das nächstgelegene Jugendamt. Das Jugendamt wird sich um alle weiteren Schritte kümmern. Unbegleitete Kinder, Minderjährige und Jugendliche – sie sind absolut schutzbedürftig und dürfen nicht von irgendjemandem mit nach Hause genommen werden.
Jugendamt Märkisch-Oderland
Landkreis Märkisch-Oderland
Jugendamt
Klosterstraße 14
15344 Strausberg
+49 3346 850-6401
Die Vorgaben der Coronavirus-Einreiseverordnung sind grundsätzlich zu beachten. Die Ukraine ist ab dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr.