Fragen und Antworten zur Unterbringung von Unterkunftsuchenden in Deutschland (hier Bad Freienwalde)

Stand 04.03.2022

 

Bitte beachten Sie, dass die Lage aktuell sehr dynamisch ist. Die folgenden Informationen geben Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). Sie entsprechen jeweils den Erkenntnissen der Initiative zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, können sich jedoch stets im Nachgang ändern. Bei Vorliegen neuer gesicherter Erkenntnisse werden die FAQ angepasst.

Sie wollen eine Unterkunft anbieten?

Der Landkreis Märkisch-Oderland bereitet derzeit die Schaffung von Notunterkünften und die Vermittlung von Wohnungsangeboten vor.

Die Kontaktdaten sowie die zentrale Mailadresse des Landkreises für Nachfragen rund um das Thema lauten wie folgt:

Landkreis Märkisch-Oderland

Puschkinplatz 12

15306 Seelow

 

03346/850-0

UA@landkreismol.de

 

Das Integrationsministerium hat eine E-Mail-Adresse für private Unterkunftsangebote eingerichtet:

unterkunftsangebote.ukraine@msgiv.brandenburg.de

 

Die Angebote werden von dort an die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte, die die Unterbringung vor Ort koordinieren, weitergeleitet. Für die Unterbringung von Geflüchteten sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Muss ich mit den Menschen zum Amt bzw. andere Behördengänge durchführen?

Nein, eine solche Verpflichtung besteht nicht.

Muss ich meinen Vermieter über die zusätzlichen Personen bei mir in der Wohnung / im Haus in Kenntnis setzen?

Das ist in jedem Fall ratsam.